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Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
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Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2011

Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht

 

Das OLG Düsseldorf hat in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag mit Wirkung ab 01.01.2011 die Düsseldorfer Tabelle zum Kindes- und Ehegattenunterhalt angepasst. Zwar blieb der bisherige Tabellenunterhalt nahezu unangetastet, erhöht wurde jedoch der sog. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, was für manche Unterhaltsberechtigte zu einer Reduzierung der monatlichen Unterhaltszahlungen führen kann. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde der Unterhaltsbedarf um monatlich € 30,00 erhöht.

 

Folgende Änderungen gilt es zu beachten:

 

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 €.

Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern werden angehoben:


 

Unterhaltsplicht gegenüber Eigenbedarf bisher Eigenbedarf ab 2011
Kinder bis 21 (in Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils lebend) bei Erwerbstätigen: 900 € 950 €
Kinder bis 21 bei nicht Erwerbstätigen: 770 € 770 €
anderen volljährigen Kinder: 1.100 € 1.150 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.000 € 1.050 €
Eltern: 1.400 € 1.500 €












Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf Studierender, die nicht bei den Eltern wohnen, wird von 640 € auf 670 € erhöht. Darin sind 280 € (bisher 270 €) für Unterkunft (Warmmiete) enthalten. 


Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 steht Ihnen in unserem Downloadcenter zum Download bereit.



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Letztes Update 04.12.2010 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Neue Düsseldorfer Tabelle 2011
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