Sie befinden sich hier : Service » Aktuelles » Neue Düsseldorfer Tabelle 2015
Formular Scheidung Online
Online Scheidung Info
Folgesachen Scheidung
A-Z Familienrecht
Mediation
FAQ Scheidung


 
Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


zum Formular Scheidung Online
zum Kostenvoranschlag für die Online Scheidung
die kostenlose Hotline zum Scheidungsanwalt
zum Gratis-Check kostenlose Scheidung online


  iScheidung auf Youtube - Das Video zur Online Scheidung


       i-Akte die sichere elektronische Scheidungsakte online

Neue Düsseldorfer Tabelle 2015

Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte

Düsseldorfer Tabelle 2015 erhöht Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten

Pünktlich zum Jahresbeginn hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die sog. Düsseldorfer Tabelle zum Kindes- und Ehegattenunterhalt angepasst. Zwar blieb der bisherige Tabellenunterhalt (Kindesunterhalt) unverändert, erhöht wurde jedoch der sog. Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.

Als Selbstbehalt wird der notwendige Geldbetrag (Eigenbedarf) des Unterhaltsschuldners bezeichnet, der einem Unterhaltsverpflichteten nach Abzug des geschuldeten Unterhalts mindestens verbleiben muss. Dieser Geldbetrag ist je nach Art der Unterhaltsverpflichtung verschieden hoch. Die Grenzen wurden aber für alle Unterhaltsverpflichtungen deutlich erhöht.

Folgende Änderungen gilt es zu beachten:
  • Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder sowie für volljährige unverheiratete Kinder in allgemeiner Schulausbildung unterhaltspflichtig sind, auf monatlich € 1.080,-- erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete wurde der monatliche Selbstbehalt auf € 880,-- angehoben.
  • Gegenüber anderen volljährigen Kindern, die sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung befinden und nicht mehr im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, wurde der Selbstbehalt auf € 1.300,-- monatlich angehoben.
  • Erhöht wurde der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten um € 100,-- auf nunmehr € 1.200,--. Dieser Selbstbehalt gilt auch beim Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes gemäß § 1615 Abs. 1 BGB.
  • Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, beträgt der Selbstbehalt nunmehr € 1.800,-- zzgl. der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens.
Hier eine kurze Tabelle des erhöhten Eigenbedarfs zur Übersicht:

Unterhaltsplicht gegenüber Eigenbedarf bisher Eigenbedarf ab 2015
Kinder bis 21 (in Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils lebend) bei Erwerbstätigen: 1.000 € 1.080 €
Kinder bis 21 bei nicht Erwerbstätigen:    800 €    880 €
anderen volljährigen Kinder: 1.200 € 1.300 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100 € 1.200 €
Eltern: 1.600 €

1.800 €













Die neue Düsseldorfer Tabelle 2015 finden Sie zum Download in unserem Downloadcenter.

Durch die Erhöhung der Selbstbehalte ergeben sich für einige Unterhaltsschuldner ab 2015 verminderte Unterhaltsverpflichtungen. Diese sind, ob zwischen den Berechtigten und Verpflichteten vereinbart, vom Familiengericht entschieden oder beim Jugendamt anerkannt, auf Antrag abänderbar. Dazu ist es erforderlich, dem Unterhaltsberechtigten die geänderte Rechtslage mitzuteilen und ihn aufzufordern, die verminderte Unterhaltsschuld anzuerkennen. Kommt der Unterhaltsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann die Unterhaltsverpflichtung auch gerichtlich abgeändert werden. Gerne sind wir Ihnen im Falle einer Abänderung bestehender Unterhaltsverpflichtungen behilflich.

 


Übersicht Übersicht: Aktuelles


Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich  zurueck: Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich vor: Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld


Letztes Update 13.01.2015 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Neue Düsseldorfer Tabelle 2015
Impressum | Kontakt | Feedback | Disclaimer | Datenschutzerklärung | Sitemap |
i Scheidung die einfache Lösung