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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Kostenlose Scheidung

Ihr Scheidungsverfahren über Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) - GRATIS-CHECK hier:



kostenlose Scheidung über Verfahrenskostenhilfe



Sie verfügen nur über geringe monatliche Einnahmen, Sie sind arbeitslos, Sie beziehen Sozialhilfe oder Hartz IV? Auch bei angespannten finanziellen Verhältnissen haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihre Scheidung kompetent und effizient durchgeführt wird. Wir prüfen stets, ob für Ihr Scheidungsverfahren die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (früher auch Prozesskostenhilfe genannt) in Betracht kommt. Im Idealfall kann die Scheidung für Sie völlig kostenlos sein, d.h., es entstehen weder Anwalts- noch Gerichtskosten. 

Aber auch bei "normalen" Einkünften kann ebenso ein Anspruch auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bestehen, wenn Sie durch hohe Wohnkosten, hohe Schulden oder auch durch Unterhaltsverpflichtungen finanziell stark belastet sind. Nicht selten ist auch dann eine kostenlose Scheidung möglich. Liegen Ihre monatlichen Einkünfte dennoch über den zu berücksichtigenden Freibeträgen besteht häufig die Möglichkeit, dass Ihnen der Staat Verfahrenskostenhilfe auf Ratenzahlungsbasis bewilligt. 

Nach Eingang Ihres ausgefüllten Formulars Scheidung online analysieren wir Ihre Daten und prüfen automatisch, ob eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in Ihrem Fall in Betracht kommt. Wenn die Voraussetzungen für eine kostenlose Scheidung oder auch für eine Scheidung auf Ratenzahlungsbasis vorliegen, erhalten Sie von uns das beim Familiengericht mit dem Scheidungsantrag einzureichende amtliche Antragsformular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" mit Erläuterungen zum Ausfüllen. Sie finden das Antragsformular auch in unserem Downloadcenter
 
 
           Gratis-Check für die kostenlose Scheidung über Verfahrenskostenhilfe hier:
    
Gerne prüfen wir vorab völlig unverbindlich, ob Sie für die kostenlose Scheidung Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können oder ob Sie bei höheren Einnahmen Verfahrenskostenhilfe auf Ratenzahlungsbasis für Ihr Scheidungsverfahren bewilligt bekommen. 

Einfach das Formular ausfüllen und absenden, Sie erhaltenen dann gratis Ihre individuelle persönliche Berechnungsanalyse !

 
I. Daten zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:
1.Einkommen:
(Bitte geben Sie hier alle verfügbaren Netto-Einkünfte an, welche dem Lebensunterhalt zu dienen bestimmt sind. Dies sind in der Regel Lohn und Gehalt einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Pensionen und Renten, Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen sowie Kapitalerträge und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Netto- Einkünfte bedeutet nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Die Angaben finden Sie in Ihrer Gehaltsabrechnung, Ihrem Steuerbescheid, Ihrem Kontoauszug oder Ihrem Bewilligungsbescheid. jährliche Einmalzahlungen netto tragen Sie bitte in der unteren Spalte ein).

Monatliche Netto-Einkünfte in €
Jährliche Netto-Einmalzahlungen in €
2.Ausgaben Wohnkosten:
(Bitte tragen Sie hier die monatlichen Wohnkosten ein. Dies sind die Kaltmiete, wenn Sie zur Miete wohnen oder die monatliche Zins- und Tilgungsrate, wenn Sie in einem finanzierten Eigenheim wohnen und die Zins- und Tilgungsrate eine ortsübliche und angemessene Miete nicht übersteigt. Berücksichtigungsfähig sind ferner die Nebenkosten, nicht aber sonstige Verbrauchskosten für Strom, Telefon, Kabelanschluss etc.)

Monatliche Miete/Tilgungsrate in €
Monatliche Nebenkosten in €
3.Ausgaben Versicherungsbeiträge und Werbungskosten:

(Berücksichtigungsßhig sind die Prämien zu sinnvollen Versicherungen wie Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratversicherung sowie im angemessenen Rahmen die beruflichen Werbungskosten fiir Fahrten zum Arbeitsplatz und für Arbeitsmaterialien. Bitte geben Sie hierfür Ihre monatlichen Aufwendungen an. Haben Sie derartige Ausgaben nicht, tragen Sie bitte 0,00 ein).

Monatliche Versicherungsprämien in €
Monatliche Werbungskosten in €
4.Ausgaben besondere Belastungen:
(Grundsätzlich sind weitere Ausgaben nicht berücksichtigungsfähig. Ausnahmsweise erkennen die Gerichte jedoch besondere Belastungen an, soweit diese im Einzelfall für eine normale Lebensführung erforderlich sind, z.B. die Kosten der Finanzierung eines krankheitsbedingt erforderlichen Kleinwagens. Bitte geben Sie hier den Grund der Belastung und die Höhe der monatlichen Ausgaben an. Liegt keine besondere Belastung vor, tragen Sie bitte ,keine" bzw. 0,00 ein).

Grund/Art der Belastung
Monatliche besondere Belastung in €
5.Vermögen:
(Bitte tragen Sie hier eventuell vorhandenes Bargeld, Kontoguthaben oder Geldanlagen ein. Angabepflichtig sind ferner sonstige Vermögenswerte, die nicht zur angemessenen Lebensführung erforderlich sind, z.B. PKW der oberen Mittelklasse, wertvolle Kunstgegenstände oder eine nicht selbst bewohnte Immobilie. Haben Sie kein Vermögen, tragen Sie bitte 0,00 ein).

Vermögen in €
II Daten zu den persönlichen Verhältnissen:
6. Berufliche Situation der Antragstellerin/des Antragstellers:

Ich bin erwerbstätig (angestellt/selbständig)
Ich bin seit kurzem arbeitslos und beziehe ALG I
Ich beziehe Sozialhilfe oder ALG II (Hartz 4)
7. Familiäre Situation der Antragstellerin / des Antragstellers:

Ich habe unterhaltsberechtigte Kinder
ja nein
Falls ja, wie viele Kinder
Alter meiner unterhaltsberechtigten Kinder
(Bitte tragen Sie hier das Alter Ihrer Kinder ein, bei mehreren getrennt durch Komma, denen Sie unterhaltsverpflichtet sind)
Wer bekommt das Kindergeld
ich Ehegatte
8. Angaben zum Ehegatten::

Mein Ehegatte ist berufstätig
ja nein
Monatliches Netto-Einkommen des Ehegatten
(s.o. bei Frage 1. Die Angaben sind nur erforderlich, wenn Ihr Ehegatte berufstätig ist, ggfls. bitte schätzen)
III. Ihre Kontaktdaten:
9.
Ihr Name:
10.
Ihre E-Mail:
11.Sicherheitscode
(Bitte tragen Sie die Ziffern auf der Abbildung in das folgende Feld ein)

Sicherheitscode: (Bitte tragen Sie die Ziffern auf der Abbildung in das folgende Feld ein) 




Letztes Update 26.04.2012 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Kostenlose Scheidung
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