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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
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Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
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Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Streitige Scheidung

Streitige Scheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 
Eine Streitige Scheidung liegt dann vor, wenn (1) ein Ehegatte nicht geschieden werden will und/oder (2) sich die Ehegatten über Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Wohnung, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht) nicht einig sind und zumindest ein Ehegatte eine Entscheidung des Familiengerichts über Folgesachen begehrt.

Bei einer streitigen Ehescheidung benötigt jeder Ehegatte in der Regel für das Scheidungsverfahren einen eigenen Anwalt, da nur dieser Anträge stellen kann. Die Kosten der Scheidung verteuern sich damit erheblich. Insbesondere wenn Folgesachen streitig durch das Familiengericht zu entscheiden sind, erhöhen sich die Gebührenstreitwerte für die Abrechnung der Gerichts- und Anwaltskosten nicht selten drastisch. 

Das Scheidungsverfahren gestaltet sich je nach Umfang des Streitverhältnisses häufig kompliziert, langwierig und kostenintensiv.

Eine bessere und meistens wesentlich günstigere Alternative kann bei ungeklärten Folgesachen die Mediation darstellen, bei der sich die Ehegatten unter Leitung des Mediators die Lösung der konfliktträchtigen Folgesachen selbst erarbeiten. 

Es bestehen folgende Varianten der streitigen Scheidung:

 

1. Streitige Scheidung ohne Folgesachen



Eine streitige Scheidung liegt bereits dann vor, wenn ein Ehegatte vor Ablauf der 3-jährigen Trennungszeit nicht geschieden werden will und zu erwarten ist, dass er der Scheidung entgegen tritt, d.h. dem Scheidungsantrag nicht zustimmt.

In diesem Fall muss das Familiengericht prüfen, ob die Ehe dennoch gescheitert ist und ein Scheidungsgrund vorliegt. Indizien für das Gescheitertsein der Ehe sind nach der Rechtsprechung folgende Tatsachen, die für den antragstellenden Ehegatten im Scheidungsantrag vorgetragen werden müssen:
  • die unumkehrbare Absicht eines Ehegatten zur Scheidung
  • die Ehegatten sprechen nicht mehr miteinander
  • die Ehegatten verkehren nicht mehr miteinander
  • ein Ehegatte hat die gemeinsame Wohnung nicht nur vorübergehend aufgegeben
  • völliger Verlust des Gefühls der inneren Verbindung
  • Unvereinbarkeit der Charaktere und der Lebensvorstellungen
  • einer oder beide Ehegatten haben dauerhafte Verbindungen zu einem neuen Partner aufgenommen
  • für den die Scheidung beantragenden Ehegatten muss die theoretische Möglichkeit der Versöhnung unwiderruflich ausgeschlossen sein
Liegen einzelne solcher Tatsachen vor, kann die Ehe ebenfalls bereits nach einjähriger Trennungszeit geschieden werden. 

Die streitige Scheidung ohne Folgesachen eignet sich ebenso optimal für eine Online-Scheidung wie die einverständliche Scheidung. Ihr Scheidungscoach wird mit Ihnen den Sachverhalt und die Tatsachen abstimmen, die gegenüber dem Familiengericht als Indizien für das Gescheitertsein Ihrer Ehe vorzutragen sind. Soweit der andere Ehegatte keine eigenen Beweisanträge stellen will, ist das Verfahren genauso kostengünstig und unkompliziert mit einem Anwalt durchzuführen. 

 

2. Streitige Scheidung mit Anträgen zu Folgesachen


 
Der Klassiker einer streitigen Scheidung ist der vor dem Familiengericht ausgetragene Konflikt der Eheleute über Folgesachen. Wollen Sie nicht nur geschieden werden, sondern über das Familiengericht auch die Folgesachen regeln lassen, müssen hierzu neben dem Scheidungsantrag separate Anträge im Scheidungsverbund gestellt werden. Der andere Ehegatte wird sich hiergegen verteidigen wollen und benötigt für die Beantragung der Antragsabweisung oder eigener Anträge zu Folgesachen ebenfalls anwaltlichen Beistand. 

Wir klären im persönlichen Gespräch mit Ihnen bei Streitigkeiten über Folgesachen ab, ob im Einzelfall die Vertretung vor Ort die geeignetere Alternative darstellt. 
 
 


Titel: Streitige Scheidung Streitige Scheidung
Begriff(e): Streitige Scheidung Streitige Scheidung
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Letztes Update 24.10.2011 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Streitige Scheidung
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