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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Differenzmethode

Die Differenzmethode bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Mit der sog. Differenzmethode wird der Ehegattenunterhalt der Höhe nach ermittelt. Dem Unterhaltsberechtigten steht die Hälfte der Differenz beider Einkommen zu. Die Berechnung bei der Differenzmethode lautet wie folgt:

  • Im ersten Schritt wird bei beiden Ehegatten das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ermittelt.
  • Sodann werden bei angestellt beschäftigten Eheleuten (nicht bei Selbständigen) 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
  • Sind gemeinsame Kinder vorhanden, wird vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen im nächsten Schritt der Kindesunterhalt (voller Tabellenunterhalt) abgezogen.
  • Sofern sich nach der Trennung oder Scheidung das Nettoeinkommen durch Wechsel der Steuerklasse verändert, wird das geänderte Nettoeinkommen zugrunde gelegt.
  • Im letzten Schritt wird der Unterhaltsanspruch nach folgender Formel berrechnet: 3/7 x (Einkommen Unterhaltspflichtiger - Einkommen Unterhaltsberechtigter).

Nach der 3/7 Formel wird die Differenz der zuvor ermittelten Einkommen berrechnet. Aus der Differenz erhält der Unterhaltsberechtigte dann 3/7.

 


Bei hohen Einkünften (über € 6.000,--) wird der über € 6.000,-- hinausgehende Teil in der Regel nicht mitgerechnet. Die Rechtsprechung geht insoweit davon aus, dass monatliche Nettoeinkünfte über € 6.000,-- nicht vollständig für den laufenden Unterhalt ausgegeben werden sondern der Vermögensbildung dienen. Will ein Ehegatte auch den € 6.000,-- übersteigenden Betrag bei der Unterhaltsermittlung berücksichtigt haben, muss er nachweisen können, dass dieser auch in der Ehe für den Lebensunterhalt ausgegeben wurde.




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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Differenzmethode
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