Was passiert mit meinem Namen nach der Scheidung?

 

Grundsätzlich, d.h. soweit Sie nicht selbst aktiv werden, tragen Sie den während der Ehe geführten Namen weiter. 

Ihr geschiedener Ehegatte, dessen Namen Ehenamen geworden ist, kann nicht verlangen, dass Sie den bei der Eheschließung angenommenen Ehenamen wieder aufgeben.

Falls Ihr Geburtsname nicht Ehename geworden ist, können Sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
  • Sie können den Namen wieder annehmen, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde (z.B. den Namen aus früherer Ehe)
  • dem Ehenamen Ihren Geburtsnamen oder Ihren bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelnamen)
  • den während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen widerrufen.
Voraussetzung für die Namensänderung beim Standesamt ist die Vorlage der mit Rechtskraftvermerk versehenen Ausfertigung Ihres Scheidungsbeschlusses oder Scheidungsurteils.

Keine Auswirkung hat Ihre Namensänderung auf den Nachnahmen der gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich führen die Kinder nach der Scheidung den bisherigen Familiennamen weiter. Eine Änderung des Familiennamens der Kinder setzt die Zustimmung des jeweils anderen geschiedenen Ehegatten voraus, die in der Regel nicht erteilt wird. In Ausnahmefällen kann die fehlende Zustimmung des anderen Elternteils auf Antrag durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden (sog. Einbenennung, § 1618 BGB), wenn dies im Interesse des Kindeswohls erforderlich ist.

 
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Letztes Update 28.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Was passiert mit meinem Namen nach der Scheidung?

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