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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Rechtskraftvermerk

Der Rechtskraftvermerk bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Regelmäßig wird am Ende der mündlichen Verhandlung im Ehescheidungstermin, vereinzelt auch in einem gesondert anberaumten Verkündungstermin, der Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil) durch das Gericht verkündet. Damit ist das Scheidungsverfahren allerdings noch immer nicht beendet, die Parteien sind noch nicht abschließend geschieden. Denn erst mit der anschließenden Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses beginnt die 1-monatige Rechtsmittelfrist zu laufen. Die Eheleute haben in dieser Zeit die Möglichkeit, die Entscheidung des Familiengerichts durch das zuständige Oberlandesgericht (in Berlin das Kammergericht) im Rahmen einer Beschwerde überprüfen zu lassen. Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss oder gegen Teile der darin getroffenen Entscheidung (soweit Folgesachen mit geregelt worden sind) muss durch einen am Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.

 

Erst wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ohne dass Beschwerde oder Rechtsbeschwerde eingelegt wurde, vermag der Scheidungsbeschluss rechtskräftig zu werden. Das Familiengericht wird Ihnen dann eine weitere Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk zustellen. Der Rechtskraftvermerk (häufig auch Rechtskraftzeugnis genannt) ist ein auf dem Scheidungsbeschluss mit Datum aufgebrachter Stempel des Gerichts, mit dem bestätigt wird, dass die getroffene Entscheidung bestandskräftig und in Rechtskraft erwachsen ist. Erst mit dem Datumseintrag im Rechtskraftvermerk sind die Eheleute rechtskräftig geschieden.

 

 Tipp :   um den Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung zu beschleunigen besteht die Möglichkeit, bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung bei Ausspruch der Ehescheidung einen Rechtsmittelverzicht zu erklären. Soweit beide Parteien  damit einverstanden sind, wird die ausgesprochene Ehescheidung bereits zum Zeitpunkt ihrer Verkündung rechtskräftig. Für die Erklärung des Rechtsmittelverzichts müssen beide Ehepartner jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein. Bei der Online Scheidung wird der die antragstellende Partei vertretende Rechtsanwalt regelmäßig einen im Gericht anwesenden Kollegen darum bitten, für die anwaltlich nicht vertretene Partei den so genannten Rechtsmittelverzicht zu erklären. Dies entspricht inzwischen üblicher Praxis und wird von dem kurzfristig für die Erklärung des Rechtsmittelverzichts beauftragten Kollegen kostenfrei erledigt. Auf diesem Wege ist es möglich, den Rechtskraftvermerk bereits auf der ersten Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses zu beglaubigen.
 



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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Rechtskraftvermerk
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