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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
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Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
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Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
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Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
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Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
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Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
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Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
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iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Anwalt des Kindes

Der Anwalt des Kindes bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

In Kindschaftssachen können die Gerichte einem minderjährigen Kind für das Verfahren einen Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG bestellen, der die Interessen des Kindes feststellen und im Verfahren zur Geltung bringen soll. Dieser Verfahrensbeistand (bis zum 31.08.2009 auch als Verfahrenspfleger bezeichnet) nimmt quasi als Anwalt des Kindes dessen Interessen war, er soll das Kind in geeigneter Weise ebenso über Gegenstand, Ablauf und Ausgang des Verfahrens informieren.

 

Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes erfolgt regelmäßig wenn 

  • die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge im Streit steht (§§ 1666, 1666 a BGB)
  • eine Trennung des Kindes von demjenigen Elternteil erfolgen soll, in dessen Obhut es sich bisher befindet
  • das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter (ein oder beide Elternteile) in erheblichem Widerspruch steht
  • der Ausschluss oder eine wesentliche Einschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt
  • die Herausgabe oder eine Verbleibensanordnung Gegenstand des Verfahrens sind (§§ 1632 Abs. 1, 3,4 und 1682 BGB).

Die gerichtliche Bestellung eines Verfahrensbeistandes des Kindes ist unanfechtbar, das heißt, es gibt kein Rechtsmittel für die Eltern.

Der Verfahrensbeistand muss als Anwalt des Kindes nicht zwingend ein Anwalt sein, auch wenn dies häufig der Fall ist. Verfahrensbeistand kann jede natürliche Person sein, unabhängig von der eingeschlagenen fachlichen Ausbildung. Notwendig sind aber rechtliche, psychologische und familiensystemische Kenntnisse. Die meisten Verfahrensbeistände werden aus den Fachgebieten Rechtswissenschaft, Psychologie und Sozialpädagogik rekrutiert. Sie verfügen in der Regel über eine entsprechende Zusatzausbildung. Das Familiengericht entscheidet über die Auswahl des geeigneten Verfahrensbeistands als Anwalt des Kindes.





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Letztes Update 14.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Anwalt des Kindes
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