Düsseldorfer Tabelle 2012

Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt

Regelmäßig wird der Unterhaltsbedarf nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu Beginn eines neuen Kalenderjahres den sich ändernden allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Die letzte Änderung erfolgte zum 01. Januar 2011.

Wie das Oberlandesgericht Düssledorf nun mitteilt, wird für das Kalenderjahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben. Da sich keine nachhaltigen gesetzlichen oder steuerlichen Veränderungen zum Vorjahr ergeben haben, ist nach Ansicht der Familiensenate des OLG Düsseldorf eine Anpassung für 2012 nicht erforderlich. Dies bedeutet, dass im Kalenderjahr 2012 der Tabellenunterhalt und die Unterhaltsleitlinien aus der Düsseldorfer Tabelle 2011 weiterhin Gültigkeit behalten. Eine Anpassung bestehender Unterhaltstitel ist somit im laufenden Jahr nicht notwendig.

Die Düsseldorfer Tabelle 2011 mit den gültigen festgesetzten Unterhaltsbeträgen finden Sie unter Download als PDF-Datei.



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Letztes Update 12.02.2012 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Düsseldorfer Tabelle 2012

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